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Unsere Top 10 Erfolge im Deutschen Bundestag

Unsere Bilanz '17-'21

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FAMILIEN, ALLEINERZIEHENDE, ARBEITNEHMER. WIR SORGEN FÜR MEHR NETTO VOM BRUTTO.

  • Wir haben die Familien in unserem Land massiv entlastet. Familien verdienen unsere Unterstützung und Wertschätzung – und genau das haben wir in dieser Wahlperiode auch durchgesetzt. Das Kindergeld haben wir um insgesamt 300 Euro pro Jahr und den Grundfreibetrag zwischen 2018 und 2022 um rund 1.000 Euro (von 9.000 auf 9.984 Euro) erhöht. Zusätzlich haben wir den Kinderzuschlag erhöht – auf bis zu 205 Euro.
  • Wir haben die Alleinerziehenden entlastet. Für uns ist klar: Wer alleine die doppelte Verantwortung trägt, muss auch doppelt entlastet werden. Deshalb haben wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende dauerhaft von 1.908 Euro auf 4.008 Euro erhöht.
  • Wir haben den Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Steuerzahler komplett abgeschafft. Ab 2021 müssen beispielsweise Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen bis rund 73.000 Euro brutto keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Für höhere Einkommen gibt es eine Gleitzone, in der der Solidaritätszuschlag schrittweise ansteigt.
  • Wir haben die steuerliche Absetzbarkeit von Homeoffice durchgesetzt. Durch das coronabedingte Homeoffice sind zusätzliche Kosten – wie Strom und Heizkosten – für Arbeitnehmer angefallen. Wir haben deshalb für den Zeitraum von zwei Jahren die Möglichkeit geschaffen, dass bis zu 600 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können
  • Wir haben das Elterngeld ausgebaut. Die Unterstützung von Familien steht im Zentrum unserer Politik. Es ist nun möglich, das Elterngeld auch digital zu beantragen. Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit haben wir von 30 auf 32 Wochenstunden – also volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch den Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, haben wir erweitert. Für Eltern von besonders früh geborenen Kindern gibt es bis zu vier zusätzliche Elterngeldmonate.
  • Wir haben 5,5 Milliarden Euro für Kitas bereitgestellt. Damit sorgen wir dafür, dass es künftig mehr Personal in den Kitas gibt, die Kitas weniger kosten und Kinder dort besser gefördert werden. Insgesamt haben wir allein in dieser Legislaturperiode mehr als 13,2 Milliarden Euro für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt.
  • Wir haben im Bundestag einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung beschlossen. Eine verlässliche Kinderbetreuung erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir haben deshalb einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Jahr 2026 beschlossen. Wir stellen für den Ausbau 3,5 Milliarden Euro Investitionsmittel bereit. Der Bundesrat hat jedoch den Vermittlungsausschuss zu dem Gesetz angerufen.
  • Wir haben die Pendlerpauschale erhöht. Gerade für diejenigen, die auf dem Land wohnen, muss der Weg zur Arbeit bezahlbar bleiben. Deshalb entlasten wir die Pendler. Ab 2021 erhalten Pendler ab dem 21. Kilometer 35 Cent und ab dem 1. Januar 2024 sogar 38 Cent – statt wie bisher 30 Cent.
  • Wir haben die kalte Progression beseitigt. Damit mehr Netto vom Brutto bleibt, haben wir zum Ausgleich der kalten Progression den Einkommensteuertarif für die Veranlagungszeiträume 2021 und 2022 so angepasst, dass die Menschen mehr netto vom Brutto behalten. Die Steuerzahler werden so um rund 1,2 Mrd. Euro im Jahr 2021 zusätzlich entlastet.
  • Wir haben die Stromkosten gesenkt. Wir nutzen die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel und geben diese über einen Abbaupfad der EEG-Umlage den Stromkunden zurück. Um die EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022 auf 6,5 Cent/kWh bzw. 6 Cent/kWh senken zu können, haben wir 11 Mrd. Euro zusätzlich bereitgestellt.
  • Wir haben die Ehrenamtlichen steuerlich entlastet. Ehrenamtliche sind tragende Säulen unserer Gesellschaft und unseres Miteinanders in Städten, Dörfern und Gemeinden. Das wollen wir wertschätzen, anerkennen und fördern. Dafür haben wir den Übungsleiterfreibetrag von bisher 2.400 Euro auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro im Jahr angehoben.
  • Wir haben das Baukindergeld eingeführt. Wir wollen Familien den Weg in die eigenen vier Wände ermöglichen. Deshalb haben wir das Baukindergeld gefordert und durchgesetzt. Seit dem 1. Januar 2018 fördern wir damit junge Familien mit 1.200 Euro pro Jahr und Kind. Über 360.000Familien konnten wir so helfen, Eigentumswohnungen oder Häuser zu kaufen. Das Gesamtfördervolumen bisher: 7,4 Milliarden Euro.
  • Wir haben die Nebenkosten beim Immobilienkauf gesenkt. Die Praxis, dass der Käufer den Makler zahlt, obwohl der Verkäufer ihn beauftragt hat, haben wir beendet –zugunsten einer 50:50-Aufteilung. Künftig gilt: Derjenige, der den Makler nicht beauftragt hat, zahlt künftig maximal so viel Maklerkosten wie der Auftraggeber. 
  • Wir haben eine einfache und unbürokratische Grundsteuer durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt. Bei der Reform haben wir eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt. Dadurch kann Bayern – abweichend vom Bundesmodell – ein einfaches, unbürokratisches Modell mit niedrigen Steuersätzen einführen.

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Sicherheit. Wir schützen die Bürger.

  • Wir haben bei der Migration Humanität und Ordnung zusammengebracht. Mit der Aufnahme von schutzberechtigt anerkannten Familien und erkrankten oder unbegleiteten Kindern bzw. Minderjährigen insbesondere aus Moria haben wir gezielt geholfen und Solidarität mit Griechenland gezeigt. Gleichzeitig haben wir klare gesetzliche Regeln für die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern geschaffen. Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz haben wir die AnkER-Zentren gestärkt und die vorläufige Ingewahrsamnahme von Ausreisepflichtigen praxistauglich ausgestaltet, indem sie auch ohne vorherige richterliche Anordnung erfolgen kann. Damit haben wir die Instrumente zur Durchsetzung der Ausreisepflicht geschärft und das Signal gesendet, dass sich aussichtslose Asylanträge nicht lohnen.
  • Wir haben den Familiennachzug neu geregelt. Mit der Neuregelung haben wir den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf monatlich bis zu 1.000 Angehörige der Kernfamilie (Ehegatte, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) beschränkt. Gleichzeitig haben wir ausgeschlossen, dass ein Familiennachzug zu Personen stattfinden kann, die die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden.
  • Wir haben für mehr Polizisten auf den Straßen gesorgt. Mit dem Pakt für den Rechtsstaat haben wir – gemeinsam mit den Ländern – insgesamt 15.000 neue Stellen bei der Polizei und 2.000 neue Richter und Staatsanwälte finanziert.
  • Wir haben die Stellenzulage für Polizisten erhöht. Der Polizeidienst ist mehr als ein Job – er ist ein Dienst an unserer ganzen Gesellschaft. Polizistinnen und Polizisten sind besonderen Gefahren ausgesetzt und nehmen im täglichen Einsatz enorme Belastungen in Kauf. Wer besonders belastet ist, braucht auch eine besondere Entlastung. Deshalb haben wir die Stellenzulage für die Bundespolizisten um 20 Prozent erhöht.
  • Wir haben eine Offensive für den Kinderschutz gestartet. Wir setzen auf deutlich mehr Härte bei der Verfolgung, Bestrafung und Ächtung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie beim Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie. Wir haben dafür die Strafen für den sexuellen Kindesmissbrauch deutlicherhöht, so dass zukünftig alle Straftaten grundsätzlich als Verbrechen eingestuft werden. Außerdem haben wir die Voraussetzungen geschaffen für einen lebenslangen Eintrag ins Führungszeugnis für Kinderschänder. Zudem werden jetzt Handel und Besitz von Kindersexpuppen, das Verbreiten von Missbrauchsanleitungen und das Betreiben von Kinder- pornographie-Plattformen strafrechtlich stärker verfolgt.
  • Wir haben das Strafrecht massiv verschärft. Wir haben das Strafgesetzbuch modernisiert und neue Straftatbestände aufgenommen – mit höheren Strafen für das Verbreiten von Gaffer-Fotos von Unfallopfern, mit neuen Regelungen für Upskirting und Downblousing sowie für das Verbreiten von Feindeslisten, von Hass und Hetze – vor allem im Internet.
  • Wir haben rechtsextreme und terroristische Vereine verboten. Wir machen Ernst im Kampf gegen Rechts extremismus und Terrorismus. Deshalb haben wir rechts-extremistischen Vereinigungen wie „Combat 18“, „Nordadler“ und „Sturm-/Wolfsbrigade 44“ sowie Unterstützergruppen des islamistischen Terrorismus wie „Hizb Allah“, „Ansaar Internationale.V.“ und den Spendensammelverein „Waisenkinderprojekt Libanone.V.“ (die Nachfolgeorganisation des verbotenen „HizbAllah“) konsequent verboten. 
  • Wir haben den Verfassungsschutz gestärkt. Die Verfassungsschützer haben erweiterte Befugnisse zur Durchführung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung erhalten. Diese sind insbesondere für die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation wichtig, die oft über Messengerdienste erfolgt. Damit ist die bessere Überwachung von Terroristen und Extremisten möglich. Diese Maßnahmen unterliegen hohen rechtsstaatlichen Hürden.
  • Wir haben die Regelungen zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft verschärft. Wer mehr als einen Ehegatten hat, darf nicht eingebürgert werden. Wer bei der Einbürgerung betrügt, kann künftig die deutsche Staatsbürgerschaft bis zu 10 Jahre rückwirkend wieder verlieren. Zudem entziehen wir Mitgliedern von Terrormilizen die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie eine doppelte Staatsangehörigkeit haben.
  • Wir haben Antisemitismus bekämpft. Israel-Feindlichkeit und Antisemitismus haben in unserem Land nichts verloren. Deshalb haben wir das Verbrennen der Israel-Flagge unter Strafe gestellt. Zudem haben wir eine Antisemitismus- Klausel im Staatsbürgerschaftsrecht geschaffen, mit der wir die Einbürgerung von verurteilten antisemitischen und fremden-feindlichen Tätern verhindern.
  • Wir gehen gegen Geldwäsche vor. Wir haben den Straftatbestand der Geldwäsche deutlich ausgeweitet und dafür gesorgt, dass jedes Delikt Vortat einer Geldwäsche sein kann. Damit können Geldwäschehandlungen leichter nachgewiesen und angemessen geahndet werden.

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NACHHALTIGKEIT. WIR SCHÜTZEN KLIMA, UMWELT UND TIERE.

  • Wir haben ein Klimaschutzgesetz verabschiedet. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes haben wir das Ziel der Treibhausgasneutralität für das Jahr 2045 verbindlich festgeschrieben. Bis 2030 müssen die Emissionen um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 sinken. Zudem haben wir für 2040 erstmals ein verbindliches Minderungsziel (-88 Prozent im Vergleich zu 1990) festgelegt und beschlossen, dass Deutschland bis spätestens 2045 klimaneutral wird.
  • Wir haben einen nationalen Emissionshandel beschlossen. Damit geben wir dem CO2-Ausstoß auch für die Sektoren Gebäude und Verkehr einen Preis, ohne die Menschen über eine CO2-Steuer zu belasten.
  • Wir haben den Umweltbonus bei Elektroautos eingeführt. Wir unterstützen die Menschen beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität. Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro erhalten eine Förderung in Höhe von 6.000 Euro. Bei teureren Autos beträgt die Förderung 5.000 Euro. Die Förderung bei Plug-In-Hybriden beträgt 4.500 Euro beziehungsweise 3.750 Euro.
  • Wir haben die Kfz-Steuer ökologischer gemacht. Wir haben die Kfz-Steuer reformiert und an die Anforderungen des Klimawandels angepasst. Künftig gilt: Je sauberer ein Neuwagen ist, desto weniger Steuern muss ein Besitzer hierfür zahlen. Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos haben wir ebenfalls verlängert und damit starke Anreize für den Kauf klimafreundlicher Autos gesetzt.
  • Wir haben die Dienstwagenbesteuerung ökologischer ausgestaltet. Wir haben durchgesetzt: Der geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs entsteht, muss für reine Elektrofahrzeuge bis zu einem Preis von 60.000 Euro nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden.
  • Wir haben den Müll reduziert. Den Einsatz von Plastiktüten und Einweg-Plastik haben wir deutlich eingeschränkt und dafür gesorgt, dass zurückgegebene Waren nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen.
  • Wir haben den Kohleausstieg beschlossen. Als einziges Industrieland steigen wir zeitgleich aus Kohle- und Kernenergie aus. Bis spätestens 2038 beenden wir die Kohleverstromung in Deutschland. Gleichzeitig haben wir die Voraussetzungen für einen stärkeren und schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie einen beschleunigten Netzausbau geschaffen, um die Energiepreise bezahlbar und die Stromversorgung sicher zu halten. Die betroffenen Regionen und Menschen unterstützen wir bei dem erforderlichen Strukturwandel mit über 40 Milliarden Euro.
  • Wir haben die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung durchgesetzt. Der Gebäudesektor ist für die Erreichung der Klimaziele entscheidend. Wir schaffen deshalb mit unseren steuerlichen Abschreibungen für energetische Sanierungsmaßnahmen Anreize, um schneller zu einem klimafreundlicheren Gebäudebestand in Deutschland zu kommen.
  • Wir haben die Energieeinsparung von Gebäuden vereinfacht. Mit dem Gebäudeenergiegesetz haben wir ein neues und einheitliches Regelwerk für die Gebäudeenergieeffizienz geschaffen. Damit erreichen wir eine deutliche Entbürokratisierung der Vorschriften und setzen zugleich zusätzliche Impulse für die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich.
  • Wir haben eine Abwrackprämie für alte Heizungen eingeführt. Mit einer Prämie von bis zu 45 Prozent der Investitionskosten fördern wir den Austausch alter Ölheizungen gegen neue, effizientere und klimafreundlichere Anlagen.
  • Wir haben den Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie an Land und Photovoltaik, vorangetrieben. Die Erneuerbaren Energien sollen im Jahr 2030 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bereitstellen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir im EEG 2021 sehr ambitionierte Ausbaupfade für die Erneuerbaren festgelegt. Bei der Windenergie an Land und der Solarenergie haben wir sogar noch einmal nachgelegt, indem wir die Ausschreibungsmengen für das Jahr 2022 weiter erhöht haben. Die Akzeptanz von Windkraftanlagen steigern wir unter anderem dadurch, dass wir für die Bundesländer die Möglichkeit geschaffen haben, Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden zu verabschieden.
  • Wir haben die Rahmenbedingungen für den Markthochlauf bei Wasserstoff geschaffen. Wasserstoff ist ein Schlüsselelement der Energiewende. In Industrie und Verkehr gibt es viele Bereiche, bei denen wir Wasserstoff brauchen, um sie emissionsfrei zu machen (beispielsweise der Flug-, Schiffs- und Fernlastverkehr oder die Herstellung von Stahl). Deshalb haben wir einen Rechtsrahmen verabschiedet, der den Aufbau eines deutschlandweiten Netzes für Wasserstoffleitungen ermöglicht, der schlank und flexibel angelegt ist, um sich an den entwickelnden Markt anpassen zu können. Darüber hinaus haben wir grünen Wasserstoff vollständig von der EEG-Umlage befreit.
  • Mehr Klimaschutz im Verkehr. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-Minderungsquote haben wir ein ambitioniertes Ziel gesetzt, um Emissionen im Verkehr zu senken: die schrittweise Anhebung der THG-Quote für in Verkehr gebrachte Kraftstoffe auf 25 Prozent im Jahr 2030. Dabei sollen alle Erfüllungsoptionen und Technologien ihr Potential nutzen können.
  • Wir haben das Töten von Küken untersagt. Wir beenden das Töten von jährlich rund 45 Millionen Küken kurz nach dem Schlüpfen ab Ende 2021.

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SOZIALES. WIR HELFEN DENEN, DIE HILFE BRAUCHEN.

  • Wir haben die Altersvorsorge für Mütter verbessert. Erziehungsleistung ist eine Lebensleistung – und die wollen wir in der Rente anerkennen. Wir haben deshalb die Mütterrente II eingeführt.
  • Wir haben die Grundrente eingeführt. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, muss von seiner Rente leben können. Deshalb haben wir die Grundrente eingeführt. Ab dem 1. Januar 2021 gibt es für Geringverdiener mit mindestens 33 Beitragsjahren künftig einen Zuschlag zur Rente.
  • Wir haben die Pflegereform auf den Weg gebracht. Wir begrenzen mit einem schrittweisen Leistungszuschuss von bis zu 70 Prozent bei vollstationärer Pflege deutlich die Eigenanteile für Pflegebedürftige im Heim. Zudem können Pflegeeinrichtungen ab September 2022 nur noch Leistungen bei der Pflegeversicherung abrechnen, wenn sie ihre Pflegekräfte nach Tarif bezahlen. Damit sorgen wir für flächendeckend gute Löhne in der Pflege.
  • Wir haben 13.000 neue Stellen für Pflegekräfte geschaffen. Um die Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus zu verbessern, wird zukünftig jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Mehr Personal bedeutet: Mehr Qualität in der stationären Pflege und eine verbesserte Arbeitssituation für die Pflegekräfte.
  • Wir haben die Situation pflegender Angehörige verbessert. Künftig gilt: Unterhaltspflichtige Eltern und Kinder mit einem Jahreseinkommen von bis zu 100.000 Euro werden nicht durch die Sozialhilfe für den Unterhalt herangezogen. In der Eingliederungshilfe wird der Unterhaltsrückgriff ganz abgeschafft. Davon profitieren die Familien von rund 275.000 Leistungsbeziehern.
  • Wir haben bei den Beiträgen zur Krankenversicherung entlastet. Wir haben die die paritätische Beitragsfinanzierung bei der gesetzlichen Krankenkasse wieder eingeführt und so Arbeitnehmer und Rentner um etwa acht Milliarden Euro pro Jahr entlastet.
  • Wir haben Zukunfts-Investitionen in Krankenhäuser ermöglicht. Wir haben 3 Milliarden Euro bereitgestellt, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Auch haben wir mit zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten die bedarfsnotwendigen Krankenhäuser im ländlichen Raum gestärkt.
  • Wir haben für schnellere Termine beim Facharzt gesorgt. Wir wollen, dass eine gute und schnelle ärztliche Versorgung keine Frage der Postleitzahl ist. Dafür erhöhen wir die Mindestsprechstunden der Ärzte und leisten finanzielle Unterstützung bei Praxisgründungen. Darüber hinaus werden Terminservicestellen künftig rund um die Uhr erreichbar sein.
  • Wir haben eine Impfpflicht für Masern eingeführt. Wir wollen den größten Schutz für unsere Kleinsten. Deshalb gilt künftig: Wer in die Kita oder Schule geht, braucht eine Masernimpfung.
  • Wir haben die Pauschbeträge für Menschen mit einer Behinderung verdoppelt. Behinderte Menschen, die im Alltag Hilfe brauchen, haben besondere Kosten. Um diese Kosten unbürokratisch steuerlich geltend zu machen, gibt es die Behinderten-Pauschbeträge. Sie ermöglichen es den berechtigten Personen, pauschal ihr zu versteuerndes Einkommen herabzusetzen, ohne Einzelbelege über Kosten einreichen zu müssen. Wir haben sie erstmals seit 1975 wieder angepasst und verdoppelt – beim höchsten Grad der Behinderung von 3.700 Euro auf 7.400 Euro pro Jahr.
  • Wir haben Rentenansprüche transparent gemacht. Wir haben eine digitale Rentenübersicht eingeführt, damit jeder die Möglichkeit bekommt, auf einen Blick den aktuellen Stand aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge einsehen zu können.
  • Wir haben die Erwerbsminderungsrenten verbessert. Wer krank wird und nicht mehr arbeiten kann, erhält zukünftig mehr Geld. Mit der Verlängerung der Zurechnungszeit haben wir die Erwerbsminderungsrente um durchschnittlich rund 70 Euro pro Monat erhöht.
  • Wir haben das Programm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ gestartet. In den Jahren 2020 bis 2023 werden wir insgesamt bis zu 120 Millionen Euro für den Aus-, Um- und Neubau, die Sanierung und den Erwerb von Hilfseinrichtungen bereitstellen.
  • Wir haben die größte Wohnraumoffensive seit Jahrzehnten gestartet. Bezahlbarer Wohnraum ist die zentrale soziale Frage unserer Zeit. Deshalb haben wir ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen und umgesetzt, mit dem wir den Bau von 1,5 Millionen neuen Wohnungen ermöglichen. Dafür haben wir die Mittel für den sozialen Wohnungsbau auf 5 Milliarden Euro aufgestockt. Gleichzeitig haben wir eine Sonderabschreibung für den Bau von Mietwohnungen in Höhe von bis zu fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten eingeführt.

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LANDWIRTSCHAFT. WIR UNTERSTÜTZEN DIE BAUERN.

  • Wir haben eine Milliarde Euro für die Bauern bereitgestellt. er Schutz unserer Landschaften und der Schutz unserer Landwirte sind zwei Seiten derselben Medaille. Mit dieser Milliarde unterstützen wir die Bauern bei der Umstellung zu einer umwelt- und ressourcenschonenden Wirtschaftsweise.
  • Wir haben die Bauern in der Dürre unterstützt. Landwirte, die von der Dürre 2018 betroffen waren, erhalten Zuschüsse aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von bis zu 50 Prozent der dürrebedingten Schäden.
  • Wir haben die Absicherung der Bauern verbessert. Wir haben die Versicherungssteuer für Ernteausfälle von 19 Prozent auf nahezu null Prozent gesenkt. Damit erleichtern wir es den Bauern, sich gegen schlechte Ernten abzusichern.
  • Wir haben den Insektenschutz erweitert. Wir schaffen Regelungen zum verbesserten Schutz von Insekten und Artenvielfalt. Gleichzeitig sichern wir landesrechtliche Regelungen ab und unterstützen unsere Landwirte mit zusätzlichen 65 Millionen Euro für damit verbundene Bewirtschaftungseinschränkungen.
  • Wir haben den Tierschutz verbessert. Wir stellen 300 Millionen Euro bereit, damit die Bauern ihre Ställe so umbauen können, dass zusätzlicher Tierschutz und bessere Haltungsbedingungen zügig umgesetzt werden können.
  • Wir haben den Wald geschützt. Der Wald ist einer der effizientesten Klimaschützer unseres Landes. Deshalb stellen wir gemeinsam mit den Ländern für die Aufforstung und den Schutz unserer Wälder Fördermittel von insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereit.
  • Wir haben für transparente Ernährung gesorgt. Wir haben mit dem Nutri-Score ein einfaches Kennzeichen für die Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels geschaffen. Damit haben Verbraucher eine einfache Orientierungshilfe beim Einkauf von Lebensmitteln.
  • Wir stärken unsere Landwirte in Geschäftsbeziehungen. Kleinere Landwirte sind gegenüber großen Handelsketten und großen Konzern, die ihre Produkte weiterverarbeiten, häufig in einer schlechten Verhandlungsposition. Mit der Umsetzung der UTP-Richtlinie haben wir dafür gesorgt, dass Landwirte in Geschäftsbeziehungen gerechter behandelt werden. Die schädlichsten unlauteren Handelspraktiken sind nun verboten. Dazu gehören beispielsweise: Kaufpreiszahlungen für verderbliche Lebensmittel später als 30 Tage nach der Lieferung, kurzfristige Stornierung von Bestellungen verderblicher Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse durch den Käufer oder bestimmte einseitige Änderungen der Bedingungen einer Lieferung.

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SERVUS!

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